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Re: Zeitungen und Bücher: Probleme



Hallo Michael, hallo Leute,

obwohl ich selbst Jura studiere, gehoeren zu den Fachinhalten an der Uni,
die bei uns in Hamburg durchgenommen wurden, in meinem Fall nicht die 
interessierenden urheberrechtlichen Fragen. Gerade deswegen freue ich 
mich aber ueber die von Dir aufgeworfene Diskussion und moechte einerseits
einige Dinge ergaenzen und dann auch Erfahrungen bei meiner 
Literaturversorgung schildern.

>1. Welche grundsaetzlichen Moeglichkeiten gibt es, Zeitschriften
>und Buecher fuer Blinde und Sehbehinderte nutzbar zu machen?

Neben den schon hier genannten Moeglichkeiten auf EDV-Basis gibt es 
natuerlich weiterhin die Moeglichkeit, Ausschnitte von Zeitungen auf 
Kassette auflesen oder in Punktschrift ausdrucken zu lassen. Als 
einschlaegige Institutionen seien z.B. die "Aktion Tonbandzeitung" der 
Bayerische Blindenbund ee.V. oder der Verein zur Foerderung der 
Blindenbildung genannt. Wegen des Platzbedarfs von Punktschriftliteratur 
und der begrenzten Kapazitaet herkoemmlicher Kassetten errhaelt man 
so aber sehr viel weniger Informationen als mit den schon genannten Wegen
auf EDV-Basis.

>4. Berufsbedingt interessiert mich, welche juristischen Probleme
>es fuer Blinde gibt und auf welchen Foren sie diskutiert werden?

Die schon von uns angesprochenen Probleme fuer uns moechte ich an einem 
Beispiel verdeutlichen, das ich selbst erlebt habe, und das sich mit 
hoher Wahrscheinlichkeit auch auf zur Verfuegung gestellte Zeitschriften 
uebertragen liesse:

Als ich mich auf mein 1. Examen vorbereitete, versuchte ich, die
Lernmaterialien auf Diskette zu bekommen. Damals war das nur bei einem 
Repetitor (Juristische Lehrgaenge Allpmann & Schmidt) moeglich. 
Alle uebrigen erstellten ihre Unterlagen zentral. Nur bei 
Alpmann & Schmidt wurden sie damals am Ort, wo auch die Zweigstellen fuer 
das Repetitorium sind und dann der Unterricht stattfand, in eigener 
Regie erstellt. Nachdem ich das Okay des hier in Hamburg verantwortlich 
zeichnenden Autors und des Verlages hatte, bekam ich die Unterlagen. 
Auch bei diesen Verhandlungen spielte das vom Matthias angesprochene 
Problem der Frage entstehender wirtschaftlicher Schaeden durch 
illegale Weitergabe eine gewisse Rolle. Nur der 
Hilfsbereitschaft und offenen Einstellung des Autors war es zu 
verdanken, dass die ganze Geschichte am Ende positiv ausging.

In gewissem Sinn beisst sich die Katze immer wieder in den Schwanz. 
Ist die Nachfrage zu klein, argumentieren Verlage haeufig, eine z.B. 
elektronische Aufbereitung lohne sich nicht; wir sollten doch wieder 
vorsprechen, wenn genuegend Nachfrage vorhanden sei. 
Wird die Nachfrage groesser, entstehen Sorgen wegen der Gefahr einer 
illegalen Verbreitung. 

Mir sind aber auch einige positive Ansaetze bekannt. Ich weiss 
beispielsweise, dass Ausgaben der CD-Version der juristischen Zeitschrift 
NJW verguenstigt ueber den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten 
in Studium und Beruf, Frauenbergstrasse 8, 35039 Marburg. Die Preise 
liegen meines Wissens aber dennoch so hoch, dass sich diese Loesung wohl 
nur fuer Berufstaetige empfehlen duerfte.

Gruss

Jens-Uwe Voigt
E-Mail: fr4a008_bEi_rrz.uni-hamburg.de