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Re: öffentliche Behindertenpakplätze (die 2.)



Christian Gerhardt schrieb:
Interessant
> an der Geschichte ist im Prinzip nur, dass die Dame ernsthaft fragte, wie
> jemand, der 100%ig behindert ist ueberhaupt noch Auto faehrt... 

Das geht noch spannender. Wenn sichergestellt ist, dass deine Freundin, mit der 
du vielleicht zusammenlebst, saemtliche Fahrten nur im Zusammenhang mit der 
Lebensgemeinschaft macht (hierzu duefte auch ihre Erwerbstaetigkeit stehen, die ja 
auch dem Gemeinschaftseinkommen dient, wie auch Einkaeufe) besteht die 
Moeglichkeit, den Wagen auf Deinen Namen zuzulassen und damit ist er 
steuerfrei. Einfach mal mit dem Finanzamt sprechen. Ich hatte seinerzeit vor 
meiner Selbstaendigkeit kein Problem, unseren Wagen auf den Namen meines blinden 
Sohnes (damals 3 Jahre alt) zuzulassen.

Versicherungsnehmer kann sie bleiben, ich weiss nicht, ob die Versicherungen noch 
(damals drastische) noch Sonderrabatte fuer Behinderte einraeumen. Lohnt sich, mal 
zu fragen.

mfg
Lutz Mueller-Bohlen