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Offenes Lesegeraet AOK



Hallo Forum!

Eine unserer Schuelerinnen hat bei der AOK ein offenes Lesegeraet mit 40er
Zeile beantragt. Der Antwortbrief der AOK klang stark nach Abwiegeln.

So wurde u.a. gefragt, woher sie denn von der Ausstattungsmoeglichkeit
erfahren  habe, was sie ganz konkret lesen wolle, wie lange sie pro
Woche lesen werde, warum sie ein offenes Lesesystem beantrage...

Meine Fragen:
War schon jemand bei der AOK erfolgreich, und zwar mit der
Konfiguration: Offenes System 40er Zeile, System Audiodata?

Wenn dieser guenstigste Fall nicht zutrifft, wie laesst sich auf Grundlage
der Gerichtsurteile der Antrag auf ein offenes System argumentieren?

Ich hatte das wie folgt geplant:
- Ein Lesesystem kann nicht jeden beliebigen Text erfassen, daher sind
zusaetzliche Funktionen zur Informationserfassung ueber die nur ein
offenes System verfuegt erforderlich. So sind beispielsweise Kontoauszuege
haeufig nicht zu bearbeiten und dies kann nur ueber das Internet durch
Homebanking kompensiert werden. 
- Zur Abwicklung der Korrespondenz ist es erforderlich, Anschreiben
speichern und beantworten zu koennen. Auch dies ist nur mit einem offenen
Lesesystem zu realisieren. 

Vielleicht hat schon jemand einen juristisch wasserdichten Antrag
gestellt, den ich als Grundlage verwenden kann. 

Mit erwartungsvollen Gruessen 

Gerd Heimann

-- 
Staatliche Handelsschule fuer Blinde und Sehbehinderte Hamburg
0405143110 priv 0405209558 www.hh.schule.de/hblin gheimann_bEi_t-online.de