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Re: haftungsrechtliche Frage



> Das Heben des Langstockes empfinde ich aus anderen Gruende als eine  
> gefaehrliche Sache.

Man kann ja den Stock am Boden lassen und die freie Hand ausstrecken,
so wie es den Schulkindern zum Ueberqueren eines Zebrastreifens
beigebracht wird. Ich denke, das ist ein deutliches Zeichen. Gruss,
-- 
Wulf Alex, Universitaet Karlsruhe, Tel. 0721/608 - 2404, Fax 0721/693965
         http://www.ciw.uni-karlsruhe.de/mvm/personen/alex.html
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