[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Aenderung beim Sozialtarif



Hallo in die Runde!

Den nachfolgenden Hinweis habe ich einem Rundschreiben der Rechtsabteilung  
des DBSV entnommen::

die Deutsche Telekom hat, womit wir auch seit laengerem gerechnet
haben, ihr Tarifsystem umgestellt und wird den fuer Blinde und
Sehbehinderte (aber auch fuer andere Personen- gruppen geltenden)
Sozialtarif jetzt generell auf die Regeln des bereits fuer ISDN-
Anschluesse geltenden Sozialtarifs umstellen, vereinfacht gesagt:
Ermaessigung nicht mehr bei der Grundgebuehr, sondern ausschliesslich
bei den Einheiten. Von dieser Regelung werden jedoch nicht sofort
alle Kunden gleichzeitig getroffen, sondern es werden die
individuell geltenden Vertraege nach und nach angepasst.

Das an uns gerichtete Schreiben der Deutschen Telekom vom
9.11.1999 hat folgenden Wortlaut:


Sehr geehrter Herr Lubnau,

die Deutsche Telekom wird ihr bisheriges freiwilliges Angebot des
,analogen Sozial- anschlusses" und des ,Sozialtarifs fuer
ISDN-Verbindungen" ab dem 1.12.1999 auf ein einheitliches Angebot
eines ,Sozialtarifs fuer Verbindungen im T-Net" umstellen. Die be-
stehenden Vertraege (maximale Laufzeit drei Jahre) werden ab
diesem Datum sukzessive auf den neuen Tarif umgestellt. Ziel des
neuen Angebotes ist es, den sozial Beduerftigen in unserer
Gesellschaft weiterhin die Moeglichkeit der besonders guenstigen
Nutzung der Telekommunikation und damit der Teilhabe an der
Informationsgesellschaft zu bieten. Zugleich soll auch im
Interesse der Kunden die bisherige Tarifstruktur vereinfacht und
gestrafft werden. Die wesentlichen Komponenten des Sozialtarifs
fuer Verbindungen im T-Net stellen sich folgendermassen dar:

- Die Verguenstigung wird jetzt - wie bisher schon beim
ISDN-Sozialtarif - auf alle wesentlichen Verbindungen gewaehrt,
die ueber das Telefonnetz der Deutschen Telekom abgewickelt werden
und nicht - wie zuvor beim Sozialanschluss - auf das monatliche
Anschlussentgelt angerechnet. Die Hoehe der Verguenstigung betraegt
je nach berechtigtem Personenkreis monatlich zwischen 15,74 DM
und 19,78 DM (jeweils brutto) und ist damit in der Hoehe identisch
mit den aktuellen Verguenstigungen fuer den analogen Telefon-
anschluss und den ISDN-Sozialtarif.

- Die Kombination des neuen Sozialtarifs mit einem Spezialtarif
ist moeglich. So hat der Nutzer des neuen Sozialtarifs in Zukunft
die Moeglichkeit, die besonders guenstigen Spezialtarife
Aktiv-Plus, City-Plus, City-Weekend und Selekt 5 der Deutschen
Telekom zu nutzen und kann somit seine Telekommunikationskosten
weiter senken.

- Der Empfaengerkreis wird erweitert. Zusaetzlich erhalten jetzt
auch Studenten, Schueler und Auszubildende, die BAFoeG-berechtigt
sind, die Moeglichkeit der Nutzung des Sozialtarifs. Ansonsten
entsprechen die Voraussetzungen, die einen Kunden zur
Inanspruchnahme des Sozialtarifs fuer Verbindungen im T-Net
berechtigen, im wesentlichen denen der heutigen Sozialkomponenten
fuer einen analogen Sozialan- schluss und den ISDN-Sozialtarif. Im
einzelnen sind dies die Befreiung von der Rund-
funkgebuehrenpflicht oder eine Seh-, Sprach- oder Hoerbehinderung
von mindestens 90 Prozent. Auch die spezifischen Sonderleistungen
fuer Kriegsblinde und schwerst- behinderte und blinde Kunden in
den neuen Bundeslaendern werden unbefristet weitergefuehrt.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefuegten
Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer den Sozialtarif im T-Net.

Die Deutsche Telekom ermoeglicht mit der freiwilligen
Sozialkomponente wie kein anderer Telefondienstanbieter in
Deutschland den betroffenen sozialen Gruppen den Einstieg in die
Telekommunikation und die Informationsgesellschaft. Auch in den
kommenden Jahren werden wir hierfuer jaehrlich rund 300 Millionen
DM zusaetzlich aufwenden.

Fuer eventuelle Rueckfragen stehe ich Ihnen selbstverstaendlich
gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen Hans Willi Hefekaeuser

Der im Schreiben erwaehnte neue Sozialtarif im T-Net ist der
Schwarzschriftversion dieses Rundschreiben in Kopie beigefuegt.

Mit freundlichen Gruessen



      (Drerup)


- 2 -