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RE: Krankenkasse und Braillezeile



Hi Christian,

den Text des BSG musst du im Fblinu-Archiv finden. Ich glaube Guenter Hanke
hat ihn vor ca. 1,5 Jahren gemailt. Die Braillezeile ist danach eine
notwendige Komponente des Lesesystems, das deine Krankenkasse ja schon
bewilligt hat. Also ist die grundsaetzliche Notwendigkeit der Kostenuebernahme
eines Lesesystems bei dir schon vollzogen. Eine Brailleerweiterung ist
natuerlich nur fuer diejenigen notwendig, die Brailleschrift beherrschen bzw.
anwenden. Dies ist ja bei dir auch der Fall. Allerdings ist die Krankenkasse
nur zur Kostenuebernahme einer 40er Braillezeile verpflichtet, aber manche
uebernehmen auch eine 80er Zeile. Dass du die Braillezeile natuerlich auch zum
Lesen ausbildungsbedingter Texte benoetigst, versteht sich ja von selbst.
Viel Glueck

Tschues
Thomas

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