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Re: Handy und Krankenhaus



Hallo Jens-Uwe,

> Die Frage ist, inwiefern bereits die Nutzung eines
> Handys in verbotenen Bereichen als Sorgfaltspflichtverletzung
> gewertet werden kann, die fuer sich genommen zwar nicht strafbar
> sein mag, aber in Verbindung mit anderen Tatbestaenden zivil- oder
> strafrechtliche Konsequenzen ausloesen kann.

was das rechtliche angeht, wirst du wahrscheinlich recht haben, aber ob  
die stellvertreter Gottes auf Erden immer Recht sprechen bleibt offen.

Fuer den Amateurfunk gilt seit diesem Jahr eine ziemlich strenge Regelung,  
was die Emission von Funkwellen angeht. Das gilt allerdings nur fuer  
stationaere Anlagen. Der Witz an der Sache ist, dass du im Auto eine  
Funkanlage betreiben kannst, die stationaer garnicht mehr zugelassen  
wuerde. Wenn denn nun an der Ampel ein Herzschrittmachertraeger neben dir  
steht, also, vielleicht gerade mal 1 m neben dir und du den mit ein paar  
Hundert w, zum Vergleich, Handy 2w, kitzelst, ist es zulaessig. Wenn du  
die gleiche Abstrahlungsleistung auf deinem Balkon machst, wird es  
wahrscheinlich nicht zugelassen. Und auf dem Balkon waeren es schon  
mehrere Meter.

Es gibt viele Menschen, die von technischen Geraeten abhaengen, z.B.  
derjenige, der ein Sauerstoffgeraet benoetigt. Wenn du dies alles in  
solche Erwaegungen einfliessen lassen willst, wo koennen dann noch Handy  
zugelassen werden? Fuer mich einfach nichtmehr nachvollziehbar. Dass  
Autoabgase Krebs erzeugen, weiss man auch schon einige Zeit. Und? Stellen  
wir den Autoverkehr ein? Ich bin mir sicher, dass durch den Autoverkehr  
mehr Menschen jaehrlich ums Leben kommen, wie durch Funkwellen. Aber  
unsere Gesellschaft wird eben immer Schizophrener.

Um nochmals auf die rechtliche Seite zu kommen. Ich wuerde mich jedenfalls  
an ein Handy-Verbot im Krankenhaus halten. Denn wenn da einer stirbt und  
da sterben oft welche grins, und die haengen dir dann ein Ding an, wird es  
wohl schwer sein, Recht zu finden. Du studierst ja Jura. Sicherlich ist  
dir auch schon der Eine oder Andere   Kollege unter gekommen, dessen  
Rechtsempfinden fuer deinen Geschmack etwas merkwuerdig ist. Und Gesetze  
sind immer so, dass ein grosser Interpretationsspielraum moeglich ist. Ich  
jedenfalls wollte mich bei einem solchen Handy-Prozess denen nicht  
ausgeliefert sehen. Nichts gegen euch Juristen, aber da gibts eben genauso  
viele schraege Voegel wie im wirklichen Leben.

Viele Gruesse

Bernd
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