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Re: Handy und Krankenhaus



Momentchen Theo, hallo Jens-Uwe,

bei dem von dir geschilderten Fall ging es aber um ein hypothetisches Risiko. Unbestritten ist ja, dass es dieses Risiko - bei Geraeten, die einer elektronischen Feineichung beduerfen bzw. die auch auf Schwachstroeme reagieren - in naechster Umgebung (und bei einer Abstrahlung von einem bis 2 Watt kann dies ja wohl nur heissen: einige cm bis zu ca. einem m) gibt. Dennoch wurden hier vielfach Faelle dargestellt, wo es schon rein physikalisch schlechterdings unmoeglich ist, dass die Einstrahlung zu Schaeden an technischen Vorrichtungen fuehren kann (insofern kann ich Berts Hinweis auf die Nutzung mit Hoergeraeten aus eigener Erfahrung nur bestaetigen). Nebenbei bemerkt (so unter Juristen, Jens-Uwe) bedarf es zum Nachweis eines Schadens im Zivilrecht regelmaessig neben der Schuldvoraussetzung (also - in unserem Fall - wenigstens leichte Fahrlaessigkeit) doch wohl im Tatbestand immer noch der adaequaten Kausalitaet. Aber vielleicht haben sich hier ja die Grundsaetze in den letzten Jahren geaendert (ich bin eher auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert).

Mit lieben Gruessen (auch an Uli)

Alex.

Alexander Drewes
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