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Haftungsrechtliche Frage



Hallo, Fblinus!

Unter der Euch bekannten Adresse hat bisher nur meine Frau Marion ver- 
oeffentlicht, doch heute habt ihr mich so angestachelt, dass ich nicht die  
Finger von der Tastatur lassen konnte.
Selber bin ich nicht blind, fuehre aber seit neun Jahren einen beurkundeten  
Kleinkrieg mit meiner Marion.
Wenn es meine Zeit erlaubt, bin ich daneben Polizeibeamter in Berlin.

Seit einiger Zeit wird von Euch heftig das Thema Kennzeichnen im Strassen-  
verkehr diskutiert. Manche Meinung laesst mich, wie sicher manchen von Euch  
auch, laut "Nein!" sagen.

Aus meiner Sicht gibt es sehr viele Aspekte dieses Themas, die von Blinden
selber beeinflusst werden koennen, noch mehr allerdings koennen Blinde nur  
erleben und versuchen zu meistern.
Aus meiner taeglichen Erfahrung weiss ich, dass das Klima im Strassenverkehr
immer rauer wird. Fuer einen Blinden resultiert daraus erhoehte Vorsicht.
Begibt er sich in das Verkehrsgeschehen so sollte er/sie sich so kenn- 
zeichnen, dass er fuer jeden anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar ist.
Somit faellt die Variante - nur Langstock - von allein raus. Noch dazu, wo  
viele Langstoecke nicht reflektieren!
Ein Abzeichen am Kragen ist schoen, aber vom Autofahrer nicht zu sehen.
Der wundert sich nur, wenn der "Bloedmann an der roten Ampel loslatscht".
In der Strassenverkehrszulassungsordnung sind alle Moeglichkeiten der Kenn- 
zeichnung erlaeutert. Dennoch sollte jeder fuer sich ueberlegen und auch mit
Sehenden, besonders Autofahrern darueber reden, wie er sich sinnvoll und  
gut erkennbar kennzeichnet. Leider muss ich Euch auch mitteilen, dass es  
keine hundertprozentig sichere Kennzeichnung gibt. So sprang ich selber
z. B. schon mehrfach von der Verkehrsregelungstonne, kurz bevor ein Auto  
in dieser zum Stehen kam. Nicht ihr, sondern die anderen Verkehrsteil- 
nehmer sind sehr oft die, die nichts sehen! Ich muss also als Blinder eine  
Kennzeichnungsart fuer mich herausfinden, mit der mich die Masse der an-  
deren Verkehrsteilnehmer erkennt. Idioten gibt es leider ueberall. Sollte  
es dennoch mal zum Schadensfall mit Eurer Beteiligung kommen, so wird ge-
prueft werden, ob ihr ausreichend gekennzeichnet wart. Seid also immer auf  
der sicheren Seite, es geht fuer einen Blinden krass gesprochen oft genug
um's Ueberleben. Jeder Autofahrer muss ueberall mit ploetzlich hervortretenden
Kindern rechnen, warum also sollte der Blinde die einzige sinnvolle  
Moeglichkeit zum Anzeigen des Ueberquerens einer Strasse, das Heben des  
Langstockes vergeben? Der hervorgestreckte Arm ragt unter Umstaenden nicht  
weiter in die Fahrbahn, als ein Aussenspiegel eines geparkten Fahrzeuges.
Somit ist der Arm nicht zu sehen, also sinnlos! Hebt bei Bedarf den Lang- 
stock! Radfahrer muessen damit ebenso umgehen koennen wie Autofahrer und Fuss-
gaenger. Sollte trotzdem jemand "AU" schreien und meckern, so ist doch er  
selber der Dumme. Ihr koennt doch nicht mehr, als euch sinnvol kennzeichnen  
und eure Vorhaben deutlich anzeigen!

In der Hoffnung, keinen gelangweilt zu haben,
Euer Ingo

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Marion und Ingo Weber
Fliederstrasse 31 A
D - 15366 Neuenhagen
Tel: 03342/21644
E-Mail: weber-neuenhagen_bEi_t-online.de
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