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Re: Haftungsrechtliche Frage



Hallo Ingo,

so gerne ich Dir zustimme in der Notwendigkeit ausreichender
Kennzeichnung im Strassenverkehr, so muss ich doch darauf hinweisen:

Die Kennzeichen sind Verkehrschutzzeichen, die genau beschrieben und
gegen Verwechslung und auch gegen Missbrauch geschuetzt sind.
Dies ist auch sinnvoll, um sie gegen ein wesentlich deutlicheres
Abzeichen
z.B. von Schalke 04 abzusetzen. Der weisse Stock ist nun mal das einzige

international genormte Blindenschutzzeichen. Die gelbe Armbinde ist in
Deutschland
wie man der neuen gesetzlichen Regel entnimmt, das geschuetzte
Zeichen fuer "Behinderung"

Weiterhin darf ich Dich korrigieren, die neue gesetzliche Regel ist
nicht mehr in der StVZO sondern in der Fahrerlaubnisverordnung
niedergelegt, wie ich vor einigen Tagen geposted habe.

Ein schoenes Wochenende
Dieter Schuell