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Werbung per e-mail (war:Internethandbuch)
- Subject: Werbung per e-mail (war:Internethandbuch)
- From: fischer-hh_bEi_t-online.de (Michael Fischer)
- Date: Sun, 17 Oct 1999 17:39:02 +0200
Juergen Obermayer schrieb:
> > Unerwuenschte Werbemails sind in Deutschland verboten.
> Das, so denke ich, ist wohl ein grosser Irrtum.
Hallo Juergen,
unaufgefordert zugesandte e-mails zu Werbezwecken sind in
Deutschland grundsaetzlich verboten.
Hier ist die Rechtslage aehnlich wie bei Werbefaxen, wo auf mehr
Rechtsprechung zurueckgegriffen werden kann.
Demnach darf solche Werbung nur in zwei Hauptfaellen verschickt
werden:
1. Der Empfaenger bat darum.
2. Der Empfaenger gehoert zum bestehenden Kundenkreis des
Werbenden und der Werbende kann davon ausgehen, dass dieses
Angebot fuer den Empfaenger von Interesse ist. Der Empfaenger
darf Werbung dann zumindest nicht widersprochen haben.
Natuerlich gibt es hier eine riesige Grauzone und einige
Ausnahmen. Die Rechtslage wurde ganz ueberwiegend von den
Gerichten geschaffen und nicht unmittelbar in Gesetzen
niedergelegt. Viele Richter sind darueberhinaus froh, wenn sie
das Wort e-mail richtig aussprechen. Daher kann man oft Urteile
finden, die wirklich oder scheinbar das Gegenteil besagen. Davon
sollte sich aber niemand schrecken lassen. Gerade weil Werbung
per e-mail immer schamloser eingesetzt wird, hilft hier nur eine
harte Reaktion. Hier hat allerdings der Gesetzgeber noch viel
Arbeit zu leisten. Denn bislang gibt es auch fuer versierte
Anwaelte nur wenige Moeglichkeiten der Sanktion.
Nach meiner Erfahrung sind Abgeordnete im Bundestag sehr erfreut
ueber Anregungen. Nutze einfach den Kontakt ueber deinen
oertlichen Abgeordneten.
Gruss, Michael