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AW: Finanzierung von Windowslvsung



Hallo Werner, hallo zusammen!
In Deiner Mail verweist Du auf das Grundsatzurteil des BSG in Sachen
Braillezeile. Wo bekommt man den genauen Wortlaut bzw. hast Du ihn
vielleicht und kannst ihn als Mail verschicken? Ich moechte naemlich auch
gerne privat eine Zeile beantragen und bin daher an dem genauen Text
interessiert.

Viele Gruesse
Michael Thiedeke

> ----------
> Von: 	Werner Haber[SMTP:W.Haber_bEi_exmail.de]
> Antwort an: 	fblinu_bEi_mvmpc100.ciw.uni-karlsruhe.de
> Gesendet: 	Freitag, 15. Oktober 1999 12:59
> An: 	fblinu_bEi_mvmpc100.ciw.uni-karlsruhe.de
> Betreff: 	Re: Finanzierung von Windowslvsung
> 
> Hallo Gerhard,
> hallo Listers!
> 
> Gerhard schrieb:
> > Ich moechte mir jetzt Jaws kaufen und mich wuerde interessieren, ob es
> eine 
> > Moeglichkeit gibt sich die Loesung teilweise finanzieren zu lassen.
> Wenn Du noch keine Kassenfinanzierte Braillezeile hast, aber ein
> kassenfinanziertes Lesegeraet, dann:
> 
> 1. Beantrage eine Braillezeile +  Betriebssoftware (Screenreader)
> 2. Beantrage die Zeile als Erweiterung des Lesesysthems. Keine spezielle
> Begruendung! Beziehe  Dich auf das Grundsatzurteil des BSG und schreibe
> (... da in meinem Fall exakt die gleichen Gruende wie im beigefuegten
> Urteil zutreffen, bitte ich Sie, dies aufmerksam zu lesen...) Fuege das
> Urteil Deinem Schreiben bei!
> (So kannst Du in Deiner Begruendung keine Fehler machen!!!)
> 3. Angebot der Hilfsmittelfirma beifuegen (Von Screenreader sollte im
> Angebot nichts stehen) (Je nach Kasse werden z. Zt. 16.000,00 bis
> 17.200,00 DM bewilligt)
> 4. Augenaerztliche Verordnung und BSG-Urteil beifuegen.
> 
> Viel Erfolg wuenscht
> 
> --
>      *** Werner Haber -- DJ5FM ***
>