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Krankenkasse und Braillezeile
- Subject: Krankenkasse und Braillezeile
- From: "Christian Gerhardt" <8gerhard_bEi_informatik.uni-hamburg.de>
- Date: Mon, 7 Feb 2000 13:50:53 +0100
Ein froehliches hallo in die Runde!
Gerade habe ich alles zusammengetragen, was ich benoetige, um bei meiner
Krankenkasse zusaetzlich zum bereits existenten LS-20 die Kombibraillezeile
zu beantragen. Vermutlich werden sie diesen Antrag erst einmal kategorisch
ablehnen, zumindest habe ich von Freunden bisher nichts Positives in diesem
Zusammenhang gehoert. Soweit ich weiss gibt es zu dieser Problematik ein
Grundsatzurteil. Besitzt jemand dieses Urteil evtl. in elektronischer Form
(Datei)? Damit waere mir vermutlich nach der Ablehnung dann erst einmal
weiter geholfen. Gibt es noch irgend etwas, was ich beachten sollte, ausser
der Tatsache, dass man der Krankenkasse mitteilen sollte, dass man die Geraete
ausschliesslich fuer die Probleme des Alltags benoetigt? Als ich mein Studium
begann, bemuehte ich mich beim Sozialamt um eine Braillezeile. Hier wurde
offensichtlich noch nichts entschieden, zumindest habe ich, egal wann ich
anrief, nichts anderes zu hoeren bekommen. Wird mal wieder ein Anruf faellig,
doch hier gab es auch ein Problem. Das Sozialamt versuchte mich an die
Krankenkasse abzuschieben, welche dann selbstverstaendlich das Schreiben des
Sozialamts + meinem Antrg erhielt. Da es hier allerdings um Hilfsmittel fuer
eine Ausbildung ging, waren diese selbstverstaendlich nicht gewillt, das
Geraet zu finanzieren. Alles ging also zurueck an das Sozialamt und nun warte
ich und wart und... und warte. Das eigentliche Problem ist hierbei
allerdings, dass die Krankenkasse vermuten wird, es handelt sich hier um ein
Geraet fuer die Ausbildung, doch benoetige ich es eindeutig fuer den Alltag.
Selbstverstaendlich werde ich meinen Antrag abschicken und auf Antwort
warten, doch habt Ihr irgend eine gute Idee, wie ich dieses Problem in den
Griff bekomme? Ihr seid die einzigen Menschen, denen ich diese Frage stellen
kann. Sollte die Krankenkasse ueberhaupt nicht gewillt sein, mir das Geraet zu
finanzieren, waere ich durchaus gewillt, einen Prozess zu fuehren, doch ist das
natuerlich immer der letzte Weg und ich bin von dieser Idee nicht unbedingt
angetan. Sollte es nicht anders gehen, muss ich es allerdings tun. Wer hat
hier Erfahrungen und kann mir helfen? Besten Dank an alle bereits im voraus.
Bis dann, sagt der etwas ratlose Christian