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Re[2]: frage, Brailzeilenurteil



Hallo Lutz,

zu deiner Frage, wann man eine neue Zeile beantragen kann: wirf einen
Blick in den Kassenvertrag und ihren Hilfmittelkatalog. Da muessten auch
die Fristen drinstehen. Bei Hoergeraeten weiss ich, dass gesetzliche
Krankenkassen sie i.d.R. alle 5 Jahre gewaehren.

Bei den Privaten kann es ganz anders aussehen. Bei meiner bisherigen
Privaten konnte ich laut Vertrag jedes Jahr Hilfsmittel bis 5000 DM
erstatten lassen. Die Hilfsmittel waren in einem Katalog aufgefuehrt.

Koennen vielleicht Verbraucherberatungen darin Auskuenfte geben?


Gruesse.
M.

-- 
Martin Stehle
mailto:m.stehle_bEi_aperto.de