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Re: DBBW-Seminar: Einfuehrung ins Internet



Hallo Norbert,

mich wuerde einmal interessieren, was "Massnahme nach  24 SchwbAV sowie nach
13 der VO zu  47 BSHG" bedeutet. Ich vermute "Schwb" heisst Schwerbehindert
und "BSHG" Bundessozialhilfegesetz. Heisst das, dass dieser Kurs von
irgendwelchen Kostentraegern offiziell anerkannt ist und deshalb die Kosten
erstattet werden, wenn ich meinen Schwerbehindertenausweis auf den Tisch
lege?

Herzliche Gruesse

Wolfgang