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Re: Blindengerechtigkeit versus Rollstuhlgerechtigkeit



Andreas Donau schrieb:

Hey Andreas,
dies sollte in keinem Fall !!!! ein Konkurrenzdenken schueren, sondern nur 
deutlich machen, was mit einer starken Lobby moeglich ist. Selbstredend haben 
auch Rollstuhlfahrer massive Probleme, ebenso wie Kleinwuechsige etc. Da ich 
berufsmaessig mit allen moeglichen Behinderungsformen zu tun habe, wird man mir 
hier auch nicht Lobbiismus nachsagen koennen. Es ging mir, wenn Du meine Zeilen 
genau liest, um Behindertengerechtigkeit. Dabei ist es durchaus das Problem von 
Rollis, ihre Probleme deutlich zu vertreten ebenso wie der 
Blinden/Sehbehinderten usw. Die Crux, auch dies war mein Anliegen, dass - um bei 
Deinem Beispiel zu bleiben - Rolliverbaende die HVB oder HVV nicht quer ueber den 
Tisch ziehen oder, wenn die behoerdliche Kommunikation dauerhaft gestoert ist, 
einfach mal im Convoy die Strassen abfahren.

Mit ging es nur darum, dass die Begrifflichkeit "Behindertengerecht" sich in 
erster Linie an Rollstuhlfahrern orientiert. Aemter und Behoerden meinen, es sei 
damit getan, ein Gebaeude rollstuhlgerecht zu machen. Kein Behoerdenmensch macht 
sich Gedanken darueber, ob ein Blinder einen Bescheid lesen kann oder nicht. Dies 
ist noch nicht mal boese Absicht. Deshalb muss es ihnen gesagt werden, und zwar 
laut und deutlich und mit langem Atem.

Ich habe den "Luxus" genossen, waehrend meiner urspuenglichen Ausbildung etwas 
ueber Blinde zu lernen, und zwar, wenn man ihnen das Essen bringt, dass das 
Fleisch z.B. bei drei Uhr und die Kartoffeln bei sieben Uhr liegen. So etwas 
wird in der Krankenpflegeausbildung gelehrt, uebrigens immer noch bei der 
Altenpflegeausbildung. Dies ist dann inhaltlich schon fast alles. Mein blinder 
Sohn und ich lachen uns inzwischen schlapp darueber, dass das Fleisch zwischen 
achtzehnuhrzweiundzwanzig und fuenfnachhalbneun liegt. Ich hoffe nicht, dass dies 
bei Euche einen Sturm der Entruestung nach sich zieht.

Den Behindertenfuehrer des Landkreises Stade gibt es nicht in Braille; auf weit 
ueber hundert Seiten laesst man sich darueber aus, welche Gebaeude und Geschaefte 
"Rollstuhlgerecht" sind und wo zu hohe Fussleisten sind, ABER nur im Anhang wird 
auf eine Anschrift einer Blindengruppe verwiesen. Dies finde ich, mit Verlaub, 
...


mfg
Lutz Mueller-Bohlen