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Re: Suche [...] Lesesystemen.



Hallo Karen!
>
>Nun ist meine Frage: Kennt  jemand von Euch Faellle, bei denen innerhalb dieser
>Zeit Lesesysteme, bzw. Braillezeilen von der Firma Becker ueueuebernommen
>wurden?

Nein, kenne ich leider nicht. Aber vielleicht kann Dir ein Mitarbeiter der
Firma Becker ein Merkmal des Lesesystems nennen, welches bei den
Vertragsfirmen der BEK fehlt. Wenn diese Besonderheit (zum Ausgleich Deiner
Behinderung, § 33 Absatz 1 SGB V) erforderlich ist, hast Du einen Anspruch
auf das Becker-System; - Verordnung Deines Facharztes. Die
Firmenmitarbeiter kennen die Konkurrenz-Produkte sehr gut!

Uebrigens: Falls die Krankenkasse bei einem Versicherten fehlerhaft
geleistet hat (Becker-System statt Vertragspartnersystem), so muss sie
diesen Fehler bei Dir nicht wiederholen. Und der "neueste" Stand der
Technik ist nicht massgebend bei der Bewilligung eines Hilfsmittels, so die
st. Rechtsprechung.


Viel Erfolg und herzliche Gruesse
Peter Dietrich

--
Behindertenberatung des AStA der FU Berlin
Tel. 030/838 62 03, Fax 030/831 45 36
<http://www.fu-berlin.de/gdb/>