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Re: haftungsrechtliche Frage



Hallo Matthias!

kontakt_bEi_matthias-haenel.de schrieb:

> Das Heben des Langstockes empfinde ich aus anderen Gruende als eine
> gefaehrliche Sache. Mir ist es naemlich schon haeufig passiert, dass Passanten
In dem von mir beschriebenen Fall duerften unsere Mitmenschen nicht  
gefaehrdet werden. Wenn man die Strasse uebequeren will, richtet man sich  
doch am Bordstein entsprechend aus, d. h. man bleibt an der Bordsteinkante  
stehen, um dann senkrecht von ihr weg ueber die Strasse zu gehen. Das Heben  
des Langstocks passiert daher in Richtung Strasse. Es ist kaum anzunehmen,  
dass gerade jemand auf der Strasse entlangrennt.

Trotzdem sollte man natuerlich den Langstock nicht one zu sichern gleich  
hoeher nach vorne halten, denn es koennte ein Radfahrer kommen. Wenn der  
Dich aber an der Bordsteinkante stehen sieht, wird er schon aus Vorsicht  
klingeln oder einen Bogen fahren.

Mit besten Gruessen

Detlef