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Re: Vorschriften im Strassenverkehr



Hallo Alexander!

Alexander-Drewes_bEi_01019freenet.de schrieb:

>  auch als oeffentlich-rechtliche Koerperschaften organisierte Krankenhaeuser
> verstanden wissen wollen - seinen Anspruch grundsaetzlich zivilrechtlich
> durchsetzen. Dieser Anspruch kann von der Durchsetzung des Hausrechtes bis
> zu -
Soweit richtig, wird im Todesfall jedoch fremdverschulden vermutet, ist  
die Staatsanwaltschaft am Ball. Die klaert dann ab, ob der Hersteller des  
versagenden Geraetes Schuld am Tod des Patienten hat oder ob andere  
Ursachen vorliegen.

Dieses nur als letzte Ergaenzung zu diesem Thema.

Mit besten Gruessen

Detlef