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haftungsrechtliche Frage
- Subject: haftungsrechtliche Frage
- From: Lutz.boh_bEi_t-online.de (Lutz Mueller-Bohlen)
- Date: Wed, 6 Oct 1999 08:45:38 +0200
Hallo,
ich moechte die "Information" der Mutter eines blinden Kindes kurz anschneiden
und Euche hierzu um Auskunft bitten:
Sie vertritt die Auffassung, aus versicherungsrechtlichen Gruenden muessen ein
blinder - moeglichst an beiden Armen - eine Dreipunktbinde tragen. Tut er es
nicht, sei er versicherungsrechtlich nicht geschuetzt. Beispiel: er ueberquert die
Strasse, wird angefahren.
Aus dem Bauch heraus finde ich dies unmoeglich; meines Erachtens reicht der Stock
dazu voellig aus; ich bin mir aber nicht ganz sicher, da ich hierzu keine
Rechtsgrundlage kenne.
Vielleicht koennt Ihr mir dazu weiterhelfen.
mfg
Lutz Mueller-Bohlen