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haftungsrechtliche Frage



Hallo,

ich moechte die "Information" der Mutter eines blinden Kindes kurz anschneiden 
und Euche hierzu um Auskunft bitten:

Sie vertritt die Auffassung, aus versicherungsrechtlichen Gruenden muessen ein 
blinder - moeglichst an beiden Armen - eine Dreipunktbinde tragen. Tut er es 
nicht, sei er versicherungsrechtlich nicht geschuetzt. Beispiel: er ueberquert die 
Strasse, wird angefahren.

Aus dem Bauch heraus finde ich dies unmoeglich; meines Erachtens reicht der Stock 
dazu voellig aus; ich bin mir aber nicht ganz sicher, da ich hierzu keine 
Rechtsgrundlage kenne.

Vielleicht koennt Ihr mir dazu weiterhelfen.

mfg
Lutz Mueller-Bohlen