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haftungsrechtliche frage
- Subject: haftungsrechtliche frage
- From: Weber-Neuenhagen_bEi_t-online.de (Marion Weber)
- Date: 09 Oct 1999 13:32:00 +0200
Hallo, Ihr alle!
Aus den ersten Reaktionen geht teilweise hervor, dass viele mich offen-
sichtlich nicht ganz richtig verstanden haben!
Niemand soll mit einer gelben Lampe auf dem Kopf durch das Land ziehen
muessen, waere der totale Quatsch.
Unter anderem wollte ich in meinem Text ganz besonders darauf hinweisen,
dass man sich vernuenftig kennzeichnen soll. Nicht umsonst brachte ich das
Beispiel von den dusseligen Autofahrern, die einen als glitzernden und
blinkenden, grell bunt gekennzeichneten Verkehrsregulierer auf der
Kreuzung anfahren und dann sagen: "Ich habe Sie garnicht gesehen!"
Um es deutlich zu machen, es ist mir voellig egal, wen ihr mit dem Heben
des Langstockes moeglicherweise stoert (so dicht faehrt uebrigens niemand an
parkenden Autos oder am Bordstein entlang), Fakt ist doch eins, Ihr alle
wollt gesund da ankommen, wohin ihr gerade unterwegs seid. Es nutzt doch
keinem, wenn er auf seinem Grabstein zu stehen hat: "Aber er war im Recht,
denn er hatte ja das einzig richtige Kennzeichen eines Blinden bei sich.
Er war nur leider nicht zu sehen.!"
Der Aspekt, dass ein gut gekennzeichneter Behinderter, also auch ein
Blinder, viel leichter als alle anderen Opfer von Straftaten werden kann,
ist selbstverstaendlich nicht von der Hand zu weisen. Allerdings wuerden wir
dann mit einer Zauberformel alle Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur wirk-
lichen gegenseitigen Ruecksicht und Vorsicht umkrempeln koennen muessen.
Ausserdem, was soll da ein Rolli machen? Nicht mehr auf die Strasse kommen?
Es gibt einen guten Spruch fuer die Teilnahme am Strassenverkehr:
Sehen und gesehen werden. Da viele von Euch nicht sehen koennen, sollten
sie sich zeigen, damit sie eben besser gesehen werden.
Ohne Zynismus, aber wo wollt ihr mit den Aenderungen bei den anderen Leuten
beginnen. Die sind ja teilweise so bloed und erkennen nicht mal einen
Behindertenparkplatz, wenn sie drauf stehen! So kommen wir uebrigens von
einem Thema zum naechsten und nie zu einem Schluss, der uns eine umsetzbare
Aussage gibt.
Selbstverstaendlich hast Du recht Dieter, die neue Rechtsvorschrift ist die
Fuehrerscheinverordnung (FeV), jedoch die Grundaussage ist identisch.
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Marion und Ingo Weber
Fliederstrasse 31 A
D - 15366 Neuenhagen
Tel: 03342/21644
E-Mail: weber-neuenhagen_bEi_t-online.de
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