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Re: haftungsrechtliche frage



Hallo, Leute,

hab ich das richitg verstanden, dass ein Blinder vor dem Ueberqueeren einer
Strasse seinen Weissstock vor sich erhoben hinhalten soll? Soll der richtig
vom Boden abgehoben werden? Ist das auch eine gesetzliche vorschrift, die
im Mobilitaetstraining gelehrt wird ...? 

Als ich den Jungs hier davon erzaehlte, meinte mein Mann nur, ihm kommt
dabei eine Cartoonzeichnung in den Sinn, in der ein Radfahrer einen
Weissstock zwischen den Zaehnen hat. <g> 

Doug meinte, ein vom Boden abgehobenere Weisstock sei ein absolutes nono
her und niemand wuerde hier mit seinem Stock in der Luft rumwedeln. Es
scheint da doch ein paar feine Unterschiede zu geben. Ich finde diesen
faden jedenfalls sehr interessant und lehrreich. 

Ciao,

Doris 


chipmunks_bEi_gmx.net