[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: haftungsrechtliche frage
- Subject: Re: haftungsrechtliche frage
- From: Dr.Friedebold_bEi_t-online.de (Detlef Friedebold)
- Date: 09 Oct 1999 19:02:00 +0200
Hallo in die Runde!
chipmunks_bEi_gmx.net schrieb:
> hab ich das richitg verstanden, dass ein Blinder vor dem Ueberqueeren einer
> Strasse seinen Weissstock vor sich erhoben hinhalten soll? Soll der richtig
> vom Boden abgehoben werden? Ist das auch eine gesetzliche vorschrift, die
> im Mobilitaetstraining gelehrt wird ...?
Natuerlich ist das keine gesetzliche Vorschrift. Der Blinde soll nur
deutlich machen, dass er vor hat, die Strasse zu ueberqueren. Wichtig ist,
dass der Autofahrer das Vorhaben rechtzeitig bemerkt. Man darf also nicht
ploetzlich in Richtung Strasse drehen und lossprinten, aber das tut ja doch
wohl auch keiner, oder?
Das Heben des Langstocks wurde in meinem Mobilitaetstraining empfholen,
andere Mobilitaetstrainer geben fuer so einen Fall vielleicht andere Tips.
Nun ich bin gespannt, vielleicht lesen wir hier noch welche.
Mit herzlichen Gruessen
Detlef