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Re: haftungsrechtliche frage
- Subject: Re: haftungsrechtliche frage
- From: Dr.Friedebold_bEi_t-online.de (Detlef Friedebold)
- Date: 11 Oct 1999 14:03:00 +0200
Hallo Thorsten!
t.weinbrecht_bEi_audiodata.de schrieb:
> er sich so zum Auto, dass der Blindenstock deutlich vom Fahrer gesehen
> werden konnte. Daraufhin
> versuchte die Fahrerin den "sturen" Fussgaenger auf die Seite zu schieben.
> Leider hatte sie sich da in
> der Dosierung am Gaspedal schmerzhaft verschaetzt.
Genau das ist der Grund, warum auch die Fahrschulen in unsere
Oeffentlichkeitsarbeit mit einbezogen werden muessen. Das "Autofahren fuer
Blinde" hat u,. a. genau diesen Grund gehabt. Im theoretischen Unterricht
der beteiligten Fahrschulen wird jetzt auf die Bedeutung des weissen Stocks
regelmaessig hingewiesen.
In einem Pflanzengeschaeft wurde ich einmal an der Kasse darauf
hingewiesen, dass ich den Pflanzenstuetzstock auch bezahlen muesse.
Mit besten Gruessen
Detlef