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Re: Kurzschrift Rueckuebersetzung



Hallo,

in vielen Kommentaren zu dem Prototypen des Rückübersetzungsprogramms
tauchte der Hinweis auf, daß "gigantische Ausnahmelisten" notwendig seien,
um eine korrekte Übersetzung zu gewährleisten. Meines Erachtens gibt es
jedoch einen zweiten Weg, der aus meiner Sicht langfristig auch der bessere
ist, nämlich die Entwicklung einer "Computerkurzschrift". Hierauf hatte ich
in meinem ersten Aufsatz zu diesem Thema in DISPLAY und HORUS bereits
hingewiesen und will daher diese Überlegungen nur kurz zusammenfassen.

1. Da es wichtige Anwendungsbereiche gibt, in denen das Schreiben von
Kurzschrift sinnvoll wäre und oft nur unterbleibt, weil der so eingegebene
Text nochmals in Vollschrift geschrieben werden müßte, ist es
gerechtfertigt, auch die Kurzschrift an die heutigen technischen
Gegebenheiten anzupassen. 
2. Es wäre aussichtslos, wollte man versuchen, die deutsche
Blindenkurzschrift so zu reformieren, daß eine automatische Rückübersetzung
möglich wird.
3. Ebenso wie vor über 10 Jahren neben der Braille-Schrift für
interessierte Anwender ein "Computer-Braille" entwickelt wurde, sollte
daher so bald als möglich mit der Entwicklung von Regeln für eine
rückübersetzbare "Computer-Kurzschrift" begonnen werden. Dies würde es
erlauben, die bisherige Kurzschrift für den Druck auf Papier in vollem
Umfang aufrechtzuerhalten, während Computeranwender, die auch beim
Computer-Braille  vom Papierdruck abweichende Darstellungen gewohnt sind,
bei der Erfassung von Kurzschrifttexten abweichende Regeln anwenden können,
wenn der Text rückübersetzbar sein soll. Ähnlich wie beim Computer-Braille
könnten dann die neuen technischen Möglichkeiten genutzt werden, ohne daß
Widerstände bei denjenigen entstehen müssen, die lediglich Texte auf Papier
lesen.

Ich habe diese Idee bereits bei dem neuen "Brailleschrift-Reformkomitee"
eingereicht. Unterstützung von den hier mitlesenden könnte wahrscheinlich
nicht schaden. Auf jeden Fall würde ich für die Weiterentwicklung des
Programms aber empfehlen, die Möglichkeit vorzusehen, spezielle
"Steuerzeichen" vorzusehen, die die Rückübersetzung einwandfrei
ermöglichen, da dies für die späteren "Regeln" vermutlich eine
Grundvoraussetzung ist. Nach den bisher bekannten Testergebnissen des
Programms hätte ich folgende Anregungen:

1. Zweiformige Wortkürzungen werden (wieder) in Bindestriche
eingeschlossen.
2. Einformige Wortkürzungen werden auch am Wortanfang durch Komma
abgetrennt, wenn danach eine "Komma- bzw. Umlautkürzung" folgt.

Die Kurzschriftübersetzungsprogramme selbst müßten natürlich ein weiteres
Modul erhalten, mit dem ein Vollschrifttext nicht in die
"Regel-Kurzschrift", sondern in "Computer-Kurzschrift" übersetzt wird
(letztere hat natürlich auch Regeln, nur andere).

Rüdiger Leidner