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Re: Unfall eines Blinden - Nachtrag



Hallo alle miteinander!
Zunaechst mal vielen Dank fuer Alfreds interessante Fragen ! *Grins* Ich
werde in Zukunft meine Begleitpersonen auch anleinen, sie heissen im
Umgangssprachlichen ja auch manchmal "Blindenhund", oder?

Um nun aber nochmal ein wenig Ernst in die Diskussion zurueckzubringen
- kennt den Ernst eigentlich jemand? -, moechte ich nochmals eine
Frage, die Gerhard Dilk am Sonntag aufwarf, kommentieren:

>    Hintergrund sie haben. Wenn also von amtlicher Seite die
>    Notwendigkeit
>    staendiger Begleitung nachgewiesen ist, muessen wir uns fragen, ob
>    wir
>    uns nicht ueberschaetzen, wenn wir an unbekannten Orten glauben,
>    auf eine
>    Begleitung verzichten zu koennen.

An unbekannten Orten frage ich grundsaetzlich immer einmal zu oft als
einmal zu wenig nach, ob mir jemand helfen kann. Und es gehoert m. E.
auch zu verantwortungsbewusstem Verhalten, sich genau zu ueberlegen,
wann man fragt und wann nicht. Und es zeugt von einer guten
Selbsteinschaetzung, wenn man sich nicht scheut und einmal mehr fragt.

Was aber vertraute Orte angeht, wie der Wohnort, der Arbeitsplatz, der
Supermarkt, in dem man einkaufen geht und die man i.d.r. ja auch im
Rahmen einer Einheit Mobi-Training erkundet hat, angeht, bin ich der
Meinung, dass gerade das Mobi-Training doch dazu da ist, hier eine
Begleitperson im Normalfall zu ersetzen. Wenn hier jemand fordert, man
habe staendig in Begleitung zu gehen, moechte ich dann aber auch, dass
derjenige die Arbeitsstunden einer solchen Begleitung bezahlt. Denn
wozu sonst zahlt die Krankenkasse Mobi-Training bei Umzug oder Wechsel
der Arbeitsstelle? Doch wohl nicht, um dann doch wieder eine Person
zur Staendigen Begleitung abzustellen.

>    wir
>    letztlich auch mit dem Langstock nicht in der Lage sind, alle
>    Gefahren
>    zu erkennen und dass wir letztlich in Kauf nehmen, uns bei einem
>    Unfall
>    zu verletzen.

Ich stimme Dir zu, der Langstock hat, wie m. e. auch der Blindenhund,
seine Einschraenkungen, was die Sicherheit angeht. Beide schuetzen z. B.
nicht vor Querstreben eines Lastwagens, die in Kopfhoehe angebracht
sind, obwohl der Wagen erst ein oder zwei Meter weiter vorn am Boden
anfaengt. Nur sind dies Dinge, die wir m. E. nicht verantworten koennen.
Genauso Dinge wie nicht abgesicherte Baustellen. Ich glaube nicht, dass
einem Blinden in vertrauter Umgebung bei einem Unfall auf einer nicht
abgesicherten Baustelle irgendein Gericht wird nachsagen koennen, er
bewege sich auf fremdem Territorium und habe die Pflicht einer
Begleitperson vernachlaessigt.

Fuer mich ist und bleibt dieses Urteil eine Unverschaemtheit, die auf
ihre Art fast dem Maulkorburteil desselben Gerichts nachkommt. Denn
man darf nicht vergessen, dass die meisten Begleitpersonen, mit denen
wir im taeglichen Leben zu tun haben, nicht ausgebildet sind und daher
auch nur bedingte bis ueberhaupt keine Erfahrung mit der Fuehrung eines
Blinden haben.

Und wenn uns doch irgendwann eine Begleitperson verpflichtend werden
sollte, bin ich dafuer, dass wir diesen Personen 50 DM die Stunde
berechnen und die Rechnungen ordentlich bezahlen lassen von den
Behoerden.

Viele Gruesse
Marco
--
Marco Zehe
Translator and programmer
OMNI PC Systemintegration GmbH, Konstanz
Email: marco_bEi_omnipc.hh.uunet.de