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Re: Frage Hilfsmittelsendung





Hallo Detlef,
>> das funktioniert auch schon mit "neuen Medien": ich gebe eine
>> Blindenhoerzeitschrift ueber das BIT heraus und tausche mit meinem
>> mit-Redakteur Tonbeitraege ueber minidisc aus. Auch diese - vielen im
>> Format
>> noch nicht bekannten - digitalen Tontraeger werden anstandslos als
>> Blindensendung befoerdert.
> Das geht so lange gut, bis jemand darueber stolpert und in den
Verordnungen
> nachliest. Von der Logik hast Du natuerlich recht.

was spraeche denn in der Verordnung dagegen? Der Inhalt (Tonbbeitraege fuer
eine Blindenzeitschrift sind ja eigentlich sehr "urspruengliche"
Blindensendungen) oder das Medium?

In letzterem Fall sollte man doch einfach sagen koennen, dass der Inhalt und
nicht das Medium massgeblich ist - sprich: statt einer Tonbandcasette kann
ja jemand auch heute noch mit einem anderen Blinden Hoerbriefe auf einer
12-cm-Tonbandspule austauschen, auch wenn "Spulentonbaender" nicht in der
Verordnung genannt werden ...

Wie ist das eigentlich, wenn eine Hoerbuecherei ein Videoband mit
Audio-Description versendet - ist ja vom Inhalt her auch unwiderlegbar eine
Blindensendung - aber das
Medium ...

nein, ernsthaft: mit zunehmender digitalisierung wird sich auch beim
Austausch von Tontraegern allein ueber das Medium keine Aussage mehr treffen
lassen, ob das eine Blindensendung sein koennte. Lediglich Zweck und Inhalt
sind hier entscheidend, und das wird auch der Post einsichtig sein, wenn man
es nur vernuenftig begruendet. Und wir uns selbst disziplinieren, keinen
Missbrauch mit dieser Moeglichkeit zu treiben.

Gruss Andreas

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